Versicherungsmakler - Ihr Versicherungsmakler in Lohfelden

Ver­sicherungs­makler Peter Schäffer

staatlich geprüfter Versicherungsfachwirt

 0561 513744

0561 5102269

0172 5661704

schaeffer.peter@gmail.com

Pflege­ver­si­che­rung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein vollstationärer Heimplatz der Pflegestufe 5 kostet in Hessen durchschnittlich 3.232,-€ mtl.  Je nach Heimausstattung können allerdings auch schnell Kosten von über 4.000,- € entstehen. Davon übernimmt Ihre Krankenkasse, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, maximal 2.005,- €  Eine ambulante Betreuung in Pflegestufe 5 kostet durchschnittlich 4.117,- € mtl. Hiervon werden von Ihrer Kasse max. 1.995,- € übernommen. Das bedeutet, dass Sie circa 1.200,- € bis 2.100,- € selber aufbringen müssen. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung:

Die Pfle­ge­kostenversicherung leistet ähnlich wie eine private Kranken­ver­si­che­rung. Sie müssen dabei alle Kosten durch Belege nachweisen können. Es gibt verschiedene Tarife, bei denen Sie je nach Vertrag die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber tragen, oder durch die Versicherung ersetzt bekommen. Der größte Nachteil dieser Pflege­ver­si­che­rung liegt darin, dass die Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde so gut wie nicht finanziell unterstützt  wird.

Die Pfle­ge­ren­tenversicherung wird häufig als eine Kombination aus Altersrentenversicherung, Todesfallabsicherung und Pfle­ge­ren­te angeboten. Die Altersrente wird zum 80. oder 85. Lebensjahr angeboten. Diese Art der Pflege­ver­si­che­rung ist unterm Strich viel zu teuer und daher biete ich sie meinen Kunden nicht an.

Die Pflegetagegeldversicherung bietet die Möglichkeit, für jede Pflegestufe ein bestimmtes Tagegeld zu vereinbaren. Es gibt individuelle vertragliche Vereinbarungen bei denen Sie selber die Tagegeldhöhe festlegen, man kann aber auch vorgegebene Leistungsstufen beantragen, bei denen das Tagegeld von den Versicherungen vorgegeben wird. Das vereinbarte Tagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, Sie können davon also auch Familienangehörige oder Freunde bezahlen.

Wichtig ist immer, dass Sie vor Vertragsabschluss klären, wieviel der möglichen anfallenden Kosten Sie selber tragen können. Bedenken Sie dabei, dass unter Umständen auch Ihre Kinder zur Zahlung der Pflekosten herangezogen werden können.

Lassen Sie sich beraten. 

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.